Die nationale CO₂-Bepreisung stellt besonders energieintensive Unternehmen vor Herausforderungen. Das NEHG (Nationale Emissionszertifikate-Handelsgesetz) bietet jetzt gezielte Entlastungsmaßnahmen, um die Mehrbelastung durch Energieträger, dir für Heizzwecke (Prozesswärme, Raumheizung) verwendet wurden, auszugleichen – insbesondere für Unternehmen in Carbon-Leakage-gefährdeten Branchen.
Unternehmen, die dem Europäischen Emissionshandelssystem (ETS-Anlagen) unterliegen, bleiben vom nationalen Emissionshandel sowie den damit einhergehenden Entlastungsmaßnahmen unberührt.
💡 Was bedeutet das konkret?
✔️ Entlastung von 45 % für energieintensive Unternehmen
✔️ 65 % bis 95 % Entlastung für Unternehmen in Carbon-Leakage-Branchen
✔️ Reinvestition in Klimaschutzmaßnahmen (z.B. mindestens 80 % ab 2025)
❗ Wichtig für die Antragstellung: Der Antrag muss für die Jahre 2022 und 2023 zwischen 1. Oktober und 30. November 2024 eingereicht werden. Zudem muss der Antrag durch Steuerberater*in, Wirtschaftsprüfer*in oder Bilanzbuchhalter*in auf Richtigkeit geprüft werden.
Alle weiteren Details sowie eine Auflistung der Unternehmen aus Carbon-Leakage gefährdeten Wirtschaftszweigen entnehmen Sie bitte unserer Informationsunterlage.
🛠️ Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung!
Ihr Ansprechpartner:
☎ Matthias Unterbuchschachner, MSc, Tel: 0664 835 4326, matthias.unterbuchschachner@p-ic.at