Es gibt derzeit 7 Förderinstrumente auf Bundesebene, die die umweltfreundliche Mobilität unterstützen und von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH abgewickelt werden.
Hier wie gewohnt ein paar Beispiele:
🚗 E-Ladestellen
Das Förderprogramm “E-Mobilität für Betriebe” unterstützt Unternehmen bei der Errichtung von E-Ladestellen – Standsäulen oder Wallboxen. Diese müssen mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden, kommunikationsfähig sein und in ein Lastmanagement integrierbar sein. Die förderfähigen Kosten umfassen Ladestellen, Installationskosten, bauliche Basisinfrastruktur und Planungskosten.
Die Förderung deckt bis zu 30 % der Anschaffungskosten ab, wobei abhängig von der Ladeleistung
✔ öffentlich zugängliche Ladestationen maximal € 30.000 erhalten können und
✔ nicht-öffentlich zugängliche Ladestationen maximal € 20.000 erhalten können.
❗ Wichtig: Einreichungen bis spätestens 31.03.2024; nach erfolgreicher Registrierung muss der Antrag innerhalb von 36 Wochen gestellt werden, wobei die Rechnung nicht älter als 9 Monate sein darf. Dieses Förderprogramm fällt unter die De-minimis-Regelung.
Unternehmen, die dem Energieeffizienzgesetz entsprechen, können strategische Maßnahmen anrechnen lassen.
👉 https://lnkd.in/dbfzxnv4
🚗 E-Mobilität für Betriebe
Dieses Förderprogramm zielt darauf ab, Unternehmen bei der Anschaffung von E-Zweirädern, E-Leichtfahrzeugen, E-Kleinbussen und leichten E-Nutzfahrzeugen zu unterstützen. Die Förderung setzt voraus, dass ein Mobilitätsbonus vom Fahrzeugimporteur gewährt wird und auf der Rechnung vermerkt ist. Pro Antrag sind bis zu 10 Fahrzeuge (auch geleaste Fahrzeuge) förderfähig.
Die Förderung deckt bis zu 30 % der Anschaffungskosten ab. Die Höhe der Förderung variiert je nach Fahrzeugtyp und Gewicht, zB E-Zweiräder bis zu € 1.400, E-Leichtfahrzeuge € 1.300, leichte E-Nutzfahrzeuge und E-Kleinbusse von € 4.000 bis € 18.000.
⚠ Achtung: Die Förderungsmittel für betriebliche Elektro-PKW sind vollständig ausgeschöpft.
❗ Wichtig: Die Einreichungen erfolgen nach erfolgreicher Registrierung innerhalb von 36 Wochen, wobei die Rechnung nicht älter als 9 Monate sein darf.
Dieses Förderprogramm unterliegt der De-minimis-Regelung; Unternehmen, die dem Energieeffizienzgesetz entsprechen, können strategische Maßnahmen anrechnen lassen.
👉 https://lnkd.in/dehNmjrp
🚗 ENIN – Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur
Die Förderung unterstützt Organisationen bei der Umrüstung auf emissionsfreie Nutzfahrzeuge wie Batterie-elektrische, Oberleitungs- oder Wasserstoff-betriebene Fahrzeuge. Zusätzlich sind auch der Aufbau der notwendigen Lade-, Oberleitungs- oder Wasserstoffbetankungsinfrastruktur förderbar.
Voraussetzung sind neue Fahrzeuge mit einer Erstzulassung von max. 12 Monaten und eine direkte Verbindung der Infrastruktur zu den Fahrzeugen.
Die Förderquote beträgt bis zu 80 % der Umrüstungs- oder Mehrkosten für die Fahrzeuge und bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten für die Infrastruktur.
❗ Wichtig: Die Einreichung erfolgt über Ausschreibungen, die 3., 4. und 5. Ausschreibung findet zwischen dem 09.08.2023 und 11.10.2023 statt.
👉 https://www.ffg.at/ENIN/3-Ausschreibung
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