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Green Transition & Förderberatung: Unsere Kompetenz für Ihren Erfolg!

Pöchhacker Innovation Consulting GmbH (P-IC) ist ein privates Beratungsunternehmen, das auf die Förderberatung von Unternehmen, die Green Transition der Wirtschaft sowie wirtschafts- und innovationspolitische Fragestellungen im regionalen, nationalen und internationalen Kontext spezialisiert ist.

Mit unseren Beratungsfeldern sprechen wir drei Bereiche an:

Unsere aktuellen Studien zum Download

P-IC erstellt laufend Studien zu aktuellen wirtschafts- und innovationspolitischen Themen.

AKTUELLES VON P-IC

NEWS

⛓ EU-Lieferkettenrichtlinie: Neue Anforderungen für KMU – Fit4Green unterstützt Sie!

Das Förderprogramm „TWIN Transition“ der Transformationsoffensive des BMAW ist nun geöffnet!

P-IC Betriebsausflug 2023

Nach langer Wartezeit ist es nun so weit – die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss II auf der Homepage der aws ist ab sofort geöffnet!

Neu im Team – Birgit Pertlwieser, Office Management

🔔 Hochzeitsglocken bei P-IC 🔔

Gratulation zur zertifizierten CSR-Managerin!

🌍 „Innovative Geschäftsmodelle der Kreislaufwirtschaft“ – Good Practice Sammlung für das Klimaministerium 🌍

♻ Kreislaufwirtschaft & Ressourcenmanagement ♻

🚗 Betriebliche Mobilität 🚗

⛓ EU-Lieferkettenrichtlinie: Neue Anforderungen für KMU – Fit4Green unterstützt Sie!

Die kommende EU-Lieferkettenrichtlinie, also die Corporate Sustainability Due Diligence Richtlinie (#CSDD) wird neue Maßstäbe in puncto #Nachhaltigkeit und #Geschäftspraktiken setzen. Laut dem von der EU-Entwurf wird die Richtlinie Unternehmen verpflichten, #Nachhaltigkeitsrisiken in ihren #Lieferketten zu überprüfen und transparent zu machen.
 
❓ Was hat das mit #KMU zu tun?
Obwohl österreichische KMU derzeit keine direkte Berichtspflicht hinsichtlich Nachhaltigkeit haben, steigt der Druck indirekt von #Banken, #Fördergebern, #Geschäftspartnern und potenziellen #Mitarbeitern, die verstärkt klare und vergleichbare Nachhaltigkeitsinformationen fordern. Eine Umfrage von BDO und der WU (Vienna University of Economics and Business) zeigt, dass viele KMU Schwierigkeiten bei der Datenerhebung und -verfügbarkeit haben und den neuen Anforderungen noch nicht gerecht werden können. Die meisten befragten KMU haben keine eigene Nachhaltigkeitsabteilung, die Verantwortung liegt bei der #Geschäftsführung.

❗ Wir empfehlen daher, sich frühzeitig auf die kommenden Anforderungen vorzubereiten, indem die notwendige Expertise und entsprechende Prozesse entwickelt werden.
 
💡 Wir von P-IC – gemeinsam mit unserem Partner IfEA Institut für Energieausweis GmbH – unterstützen mit unseren Fit4Green-Beratungsleistungen bei der Erhebung des #CO2-Fußabdrucks und der entsprechenden Kennzahlen, machen für Sie einen #EUTaxonomie-Check und begleiten bei der #Nachhaltigkeitsberichterstattung!
 
Weitere Infos und die Studie zum Downlowad finden Sie hier:
👉 https://www.bdo.at/de-at/news-de/2023/kmu-nachhaltige-unternehmensfuhrung-gewinnt-an-relevanz

#nachhaltigkeit #corporateresponsibility #duedilligence #eu #directive #fit4green #consulting

Das Förderprogramm „TWIN Transition“ der Transformationsoffensive des BMAW ist nun geöffnet!

Nachfolgend präsentieren wie die Eckpunkte zum Förderprogramm, das insbesondere für große Unternehmen, die unter hohem #Transformationsdruck aufgrund des Green Deals stehen, geeignet ist:

🎯 Ziel des Förderprogramms: Unterstützung von Unternehmen bei der Transformation in nachhaltige und digitale Produktionsprozesse und/oder Produkte

🎯 Zielgruppe: Insb. die Industrie, allen voran technologieentwickelnde Leitbetriebe, die Klima- und Umweltschutzziele in ihren Produktionsverfahren in besonderem Maße berücksichtigen sowie Anbieter von Produkten, die beim Anwendenden zu positiven Klima- und Umwelteffekten führen.

Fördergegenstand: FID – First Industrial Deployment; Proof of Concept / Umsetzung von Prototypen, Demonstrations- und Pilotanlagen; Herstellung von Schlüsselkomponenten, welche für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft nötig sind.

💰 Förderbare Kosten pro Vorhaben: mindestens € 4 Mio., Businessplan muss vorliegen, der Klima- und Umweltziele berücksichtigt

💰 Förderbare Kosten: Personalkosten, Investitionen, Instrumente und Ausrüstungen, Gebäude, Auftragsforschung, Studien, Wissen und Patente

📈 Förderintensität: Zuschüsse zwischen 15 % und 50 % abhängig von Vorhaben und Unternehmensgröße

📝 Antragstellung: Antrag VOR Durchführungsbeginn des Vorhabens, laufende Einreichung im aws-Fördermanager

Weitere Infos zu dem Förderprogramm sowie die Förderrichtlinie finden Sie hier:
👉 https://lnkd.in/dzhniKrD

Gerne stehen wir für genauere Auskünfte und bei der Antragsbegleitung zur Verfügung!
#funding #fticonsulting #förderungen #förderberatung #consulting #industrie

P-IC Betriebsausflug 2023

Über den Dächern von Linz startete unser #Betriebsausflug mit einer spannenden #Stadtführung mit Frau Gerlinde Klammer-Minichberger von Austria Guides. Ihre lebhaften Erzählungen um die #Geschichte der Stadt Linz brachten nicht nur unsere Nicht-Linzer*innen gewaltig zum Staunen! 😉

Im Anschluss ging es für uns in das Golf Resort Kremstal GmbH, wo wir nach einer köstlichen Stärkung unsere Qualitäten auf der #DrivingRange unter Beweis stellen durften.
Mit einer ganz klaren Erkenntnis: so einfach und elegant, wie es bei unserer Geschäftsführerin Gerlinde aussieht, ist es dann doch nicht! ⛳ 😂
#teambuilding #teamwork #golf #company #consulting #greentransition

Nach langer Wartezeit ist es nun so weit – die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss II auf der Homepage der aws ist ab sofort geöffnet!

Diese ist für die Antragstellung, die laut aktuellen Informationen des BMAW ab dem 09. November 2023 geplant ist, unbedingt bis zum 02. November 2023 erforderlich! 
 
Die Voranmeldung ist unkompliziert und gleicht dem Ablauf des EKZ I:
✔ Informationen zu Rechtsform und Firmenbuchnummer
✔ Angaben zur vertretungsbefugten Person (Name, Mailadresse)
👉 Hier geht´s direkt zur Voranmeldung: https://lnkd.in/dUtABvG

Die finale Richtlinie ist noch in Ausarbeitung und wurde noch nicht veröffentlich.
Seit heute gibt es aber die #Basisinformation, die bereits wichtige Informationen und Details zu Antragstellung und Berechnungen der Förderstufen enthält:
👉 https://lnkd.in/gFDMx7Np

Die wichtigsten Infos & Änderungen zum EKZ I zusammengefasst:

❗ Der Vergleichszeitraum für die Ermittlung der förderungsfähigen Kosten ist das Jahr 2021 (1.1.2021 – 31.12.2021)

❗ In der Basisstufe liegt die Förderobergrenze nun bei € 2 Mio, kumuliert über alle Antragsphasen von EKZ 1 und EKZ 2

❗ Die neuen Energiearten im Energiekostenzuschuss 2 sind Holzpellets, Hackschnitzel und Heizöl. Diese Energiearten sind nur in der Basisstufe förderfähig und die förderungsfähigen Kosten für diese Energiearten werden nach der für die Basisstufe vorgesehenen Formel berechnet

❗ Bei Zuschüssen, die insgesamt (EKZ 1, EKZ 1 Q4 und EKZ 2) EUR 2 Mio. übersteigen, besteht die Verpflichtung, bis zum 1. Jänner 2025 eine Belegschaft zu erhalten, die mindestens 90% der am 1. Jänner 2023 vorhandenen Arbeitsplatz-Vollzeitäquivalente entspricht

❗ Bei Zuschüssen der Berechnungsstufen muss entweder ein negatives EBITDA oder eine Absenkung des EBITDA der beantragten Förderungsperiode um mindestens 40% gegenüber dem EBITDA derselben Periode des Jahres 2021 nachgewiesen werden

❗ In der neu hinzugekommenen Berechnungsstufe 5 können nicht energieintensive Unternehmen für über die Berechnungsstufe 2 hinausgehende Zuschusshöhen in den Energiearten Strom, Erdgas sowie aus Strom und Erdgas direkt produzierte Wärme/Kälte gefördert werden.

❗ Es gibt wieder eine Beschränkung für Boni und NEU ist das Verbot der Ausschüttung von Dividenden. Dieses Verbot ist analog zur bereits im COVID-Ausfallbonus bestehenden Formulierung

Wir halten Sie auf dem Laufenden & informieren rechtzeitig über Neuerungen!
#ekz #energiekosten #sonderprogramme #energiekrise #förderung #energie #consulting

Neu im Team – Birgit Pertlwieser, Office Management

Wir freuen uns über kompetente #Verstärkung im Team: Birgit Pertlwieser übernimmt mit Mitte Oktober 2023 das #OfficeManagement bei P-IC!
Nach über 30 Jahren als Agenturleiterin im #Eventbusiness bringt Birgit ihr #Wissen und ihre vielseitige #Erfahrung bei P-IC ein und wird schwerpunktmäßig für Finanzen, Vertriebsunterstützung und Teamorganisation zuständig sein.
Ausschlaggebend für ihren Einstieg bei P-IC sind die spannenden #Sustainability-Themen und das tolle #Team. 😊

Auf eine gute Zusammenarbeit und einen guten Start, Birgit!
#teamwork #teambuilding #job #assistance #newemployee #welcome #onboarding

🔔 Hochzeitsglocken bei P-IC 🔔

Unsere Kollegin Kim Luegmayer hat ihren Mathias geheiratet – das Lächeln der beiden spricht Bände! 🎉💕

Wir wünschen Kim (künftig Eidenberger) und Mathias das Allerbeste für ihre gemeinsame Zukunft sowie eine wunderschöne Hochzeitsreise! 🌍👫

Gratulation zur zertifizierten CSR-Managerin!

Unsere Kollegin DI Anja Hodeck-Jaksch hat vor kurzem den #Zertifikatslehrgang des #TÜV zur „CSR-Managerin Corporate Social Responsibility – Verantwortung für Nachhaltigkeit“ erfolgreich absolviert.
Anja ist auf die #Förderberatung unserer Kunden insbesondere bei umwelt- und energieorientierten #Investitionen spezialisiert und hat eine Vielzahl von Projekten erfolgreich begleitet.
Mit der Ausbildung zur #CSRManagerin hat sie ihr umfangreiches Wissen mit Blick auf den #GreenDeal die #EUTaxonomie und die #Nachhaltigkeitsberichterstattung erweitert.

Wir gratulieren dir herzlich, Anja! 

🌍 „Innovative Geschäftsmodelle der Kreislaufwirtschaft“ – Good Practice Sammlung für das Klimaministerium 🌍

 Der Übergang von einer linearen Wirtschaft zu einer #Kreislaufwirtschaft (Circular Economy) stellt auf dem Weg zur #Klimaneutralität einen zentralen Baustein einer nachhaltigen Entwicklung dar. 
 
Um einen Einblick in die Vielfalt der ökologischen und ökonomischen Chancen der zirkulären #Geschäftsmodelle zu geben, haben wir von P-IC in Kooperation mit dem Industriewissenschaftlichen Institut (IWI) im Auftrag des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation & Technologie eine #GoodPracticeSammlung erstellt, die über 30 interessante Beispiele aus verschiedenen Branchen enthält. 
 
Sei es im u.a. #Bauwesen, im #Mobilitätssektor, in der #Textilwirtschaft oder der #Abfallwirtschaft – der Guide bietet wertvolle Anregungen und Einblicke in erfolgreiche Ansätze der Kreislaufwirtschaft!
 
📖 👉 Hier können Sie den Guide herunterladen
#circulareconomy #nachhaltigkeit #greentransition #consulting #ökologisierung

♻ Kreislaufwirtschaft & Ressourcenmanagement ♻

Aktuell gibt es sieben Förderprogramme auf Bundesebene, die Unternehmen dabei unterstützen, ihre Kreislaufwirtschaft und das effiziente Ressourcenmanagement voranzutreiben. Angesichts der Kreislaufwirtschaftsstrategie Österreichs und der bevorstehenden Novelle des Umweltförderungsgesetzes (UFG) ist zu erwarten, dass die Fördermöglichkeiten in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden.
Wir stellen wieder drei interessante Beispiele vor:

♻ Rohstoffmanagement
Dieses Instrument der KPC fördert folgende Vorhaben:
✔ Maßnahmen zur signifikanten Reduktion des Rohstoffverbrauchs bei gleichbleibender Produktivität
✔ Investitionen in innovative Dienstleistungskonzepte zur Steigerung der materiellen Ressourceneffizienz
✔ Investitionen zur Erzielung unmittelbarer Umwelteffekte durch den Einsatz von Produkten auf Basis nachwachsender Rohstoffe
 
Neben der Mindestinvestition von € 35.000 müssen sich Projekte auf die Umstellung von Verfahren im Umfang der bestehenden Kapazität konzentrieren, ohne die Kapazität zu erweitern.
Die Förderung deckt maximal 30 % der förderfähigen Kosten ab:
💰 Ressourcenmanagement: max. € 500.000, Zuschlag von 5 % für die Entwicklung des neuen Produktionsprozesses auf Basis der EU-Ecodesign-Richtlinie möglich
💰 Stoffliche Nutzung von Produkten aus nachwachsenden Rohstoffen: max. € 4,5 Mio.
💰 Zuschlag: 5 % (max. € 10.000) für EMAS-zertifizierte Unternehmen
 
❗ Wichtig: Förderantrag VOR der Bestellung bei der KPC und der Landesförderstelle eibringen
👉 https://lnkd.in/d-wjYpE8
 
♻ VKS-Förderung der Abfallvermeidung
Dieses attraktive Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die Maßnahmen zur Vermeidung von Abfällen in quantitativer und qualitativer Hinsicht entwickeln und umsetzen oder angewandte Forschung in diesem Bereich betreiben.
 
Die 17. Ausschreibung legt Schwerpunkte auf verschiedene Aspekte der betrieblichen Abfallvermeidung, zB Optimierung von internen Prozessen oder Abfallvermeidung durch Produktdesign.
 
Die Förderhöhe variiert je nach Unternehmensart und wird nach Projektgröße eingeteilt:
💰 Kleinprojekte: Fördervolumen mind. € 1.000 und max. € 12.000, Laufzeit max. 1 Jahr
💰 Großprojekte: Fördervolumen über € 12.000 und max. € 120.000 pro Jahr, Laufzeit max. 3 Jahre
💰 Sachkostenprojekte: Fördervolumen mind. € 2.000 und max. € 36.000 pro Jahr, Laufzeit max. 2 Jahre
 
Die Einreichung in der aktuellen Ausschreibung ist vom 05.06. bis zum 02.10.2023 möglich.
❗ WICHTIG: Bei der VKS können auch bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte eingereicht werden (max. 12 Monate vor aktueller Einreichfrist)
👉 https://lnkd.in/dCp7Zrni

♻ Sortieranlagen für Kunststoffverpackungen
Diese Förderung unterstützt die Errichtung neuer Sortieranlagen für getrennt gesammelte Kunststoffverpackungen sowie die Erweiterung und Nachrüstung bestehender Anlagen für Kunststoffverpackungen, die gemeinsam mit anderen Verpackungen gesammelt wurden.

Förderfähige Kosten umfassen die Anschaffung von Sortieranlagen, feste Fördereinrichtungen, Planungsaufwände, Montage und Installation sowie die erstmalige Inbetriebnahme dieser Anlagen.

Die Mindestinvestition pro Projekt beträgt € 200.000 und die Endabrechnung sowie die Inbetriebnahme der Anlage müssen spätestens im ersten Quartal 2026 erfolgen.

Die Förderung deckt bis zu 30 % der förderfähigen Investitionskosten ab, mit einer maximalen Förderung von € 10 Mio. pro Projekt.

❗ Wichtig: Anträge können bis zum 30. Juni 2024 laufend bei der KPC eingereicht werden, wobei die Antragstellung VOR Projektbeginn erfolgen muss.
👉 https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/sortieranlagen

#förderungen #umweltförderungen #greentransition #consulting #unternehmensberatung

🚗 Betriebliche Mobilität 🚗

Es gibt derzeit 7 Förderinstrumente auf Bundesebene, die die umweltfreundliche Mobilität unterstützen und von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH abgewickelt werden.

Hier wie gewohnt ein paar Beispiele:
 
🚗 E-Ladestellen
Das Förderprogramm “E-Mobilität für Betriebe” unterstützt Unternehmen bei der Errichtung von E-Ladestellen – Standsäulen oder Wallboxen. Diese müssen mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden, kommunikationsfähig sein und in ein Lastmanagement integrierbar sein. Die förderfähigen Kosten umfassen Ladestellen, Installationskosten, bauliche Basisinfrastruktur und Planungskosten.

Die Förderung deckt bis zu 30 % der Anschaffungskosten ab, wobei abhängig von der Ladeleistung
✔ öffentlich zugängliche Ladestationen maximal € 30.000 erhalten können und
✔ nicht-öffentlich zugängliche Ladestationen maximal € 20.000 erhalten können.
 
❗ Wichtig: Einreichungen bis spätestens 31.03.2024; nach erfolgreicher Registrierung muss der Antrag innerhalb von 36 Wochen gestellt werden, wobei die Rechnung nicht älter als 9 Monate sein darf. Dieses Förderprogramm fällt unter die De-minimis-Regelung.
Unternehmen, die dem Energieeffizienzgesetz entsprechen, können strategische Maßnahmen anrechnen lassen.
👉 https://lnkd.in/dbfzxnv4


🚗 E-Mobilität für Betriebe
Dieses Förderprogramm zielt darauf ab, Unternehmen bei der Anschaffung von E-Zweirädern, E-Leichtfahrzeugen, E-Kleinbussen und leichten E-Nutzfahrzeugen zu unterstützen. Die Förderung setzt voraus, dass ein Mobilitätsbonus vom Fahrzeugimporteur gewährt wird und auf der Rechnung vermerkt ist. Pro Antrag sind bis zu 10 Fahrzeuge (auch geleaste Fahrzeuge) förderfähig.

Die Förderung deckt bis zu 30 % der Anschaffungskosten ab. Die Höhe der Förderung variiert je nach Fahrzeugtyp und Gewicht, zB E-Zweiräder bis zu € 1.400, E-Leichtfahrzeuge € 1.300, leichte E-Nutzfahrzeuge und E-Kleinbusse von € 4.000 bis € 18.000.

⚠ Achtung: Die Förderungsmittel für betriebliche Elektro-PKW sind vollständig ausgeschöpft.

❗ Wichtig: Die Einreichungen erfolgen nach erfolgreicher Registrierung innerhalb von 36 Wochen, wobei die Rechnung nicht älter als 9 Monate sein darf.
Dieses Förderprogramm unterliegt der De-minimis-Regelung; Unternehmen, die dem Energieeffizienzgesetz entsprechen, können strategische Maßnahmen anrechnen lassen.
 
👉 https://lnkd.in/dehNmjrp

🚗 ENIN – Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur
Die Förderung unterstützt Organisationen bei der Umrüstung auf emissionsfreie Nutzfahrzeuge wie Batterie-elektrische, Oberleitungs- oder Wasserstoff-betriebene Fahrzeuge. Zusätzlich sind auch der Aufbau der notwendigen Lade-, Oberleitungs- oder Wasserstoffbetankungsinfrastruktur förderbar.

Voraussetzung sind neue Fahrzeuge mit einer Erstzulassung von max. 12 Monaten und eine direkte Verbindung der Infrastruktur zu den Fahrzeugen.
Die Förderquote beträgt bis zu 80 % der Umrüstungs- oder Mehrkosten für die Fahrzeuge und bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten für die Infrastruktur.

❗ Wichtig: Die Einreichung erfolgt über Ausschreibungen, die 3., 4. und 5. Ausschreibung findet zwischen dem 09.08.2023 und 11.10.2023 statt.
👉 https://www.ffg.at/ENIN/3-Ausschreibung
 
#förderungen #umweltförderungen #kpc #greentransition

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