❗ Große Unternehmen sind erstmals ab dem Geschäftsjahr 2025 zur #Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der #CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) verpflichtet.
Durch die einheitlichen EU-Standards für Nachhaltigkeitsinformationen, den #ESRS bzw. European Sustainability Reporting Standards, müssen umfangreiche Angaben zu den #ESG-Aktivitäten (Environment, Social, Governance) offengelegt werden und es werden detaillierte formale Anforderungen an die Prozessgestaltung zur Erarbeitung des Nachhaltigkeitsberichts gestellt.
❗ Zur Vorbereitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist es wichtig, im Jahr 2024 mit der #Wesentlichkeitsanalyse zu starten, um jene ESG-relevanten Themenfelder zu identifizieren, für die ab 2025 entsprechende Daten gesammelt werden müssen.
📦 Um Sie bei diesen neuen Anforderungen zu unterstützen, haben wir modulare #Beratungspakete entwickelt:
◾ Prozessvorbereitung – und begleitung
◾ Wesentlichkeitsanalyse
◾ Stakeholder-Einbindung
◾ EU-Taxonomie
◾ Datenerhebung (Scope 1-3)
◾ Darstellung des Status Quo
◾ Festlegung von Maßnahmen und Zielen
◾ Redaktionelle Berichtserstellung
◾ Etc.
Entsprechend unserer Beratungsphilosophie richten wir uns nach Ihren individuellen Bedarfen – von der Übernahme einzelner Arbeitspakete und der Verstärkung Ihrer internen Ressourcen bis hin zur Begleitung des Gesamtprozesses. Gerne arbeiten wir in diesem im Prozess mit Ihrem Wirtschaftsprüfer zusammen.
Weitere Infos zu unseren Beratungsangeboten finden Sie hier:
👉 https://www.fit4green.at/nachhaltigkeitsberichterstattung/
Unsere Expert*innen stehen Ihnen gerne für eine unverbindliche Erstberatung zur Verfügung – wir freuen uns von Ihnen zu hören! 📩
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